Ein Rechtsbegriff
Im allgemeinen arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch gehören auch Samstage zu den Werktagen. Der persönliche Arbeitstag hängt dagegen vom vereinbarten Arbeitsmodell ab.
Arbeitstage und Arbeitszeit
Im allgemeinen arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch gehören auch Samstage zu den Werktagen. Der persönliche Arbeitstag hängt dagegen vom vereinbarten Arbeitsmodell ab.
Ein Arbeitstag ist hier jeder ausgewählte Wochentag, der im Zeitraum liegt und nicht durch einen passenden gesetzlichen Feiertag entfällt.
Der Rechner multipliziert Nettotage mit den eingegebenen Stunden. Pausen oder unterschiedlich lange Schichten werden nicht separat modelliert.
§ 3 ArbZG setzt grundsätzlich acht Stunden werktäglich an und erlaubt unter Ausgleich bis zu zehn Stunden. Tarifvertrag, Branche und Ausnahmen können den Einzelfall verändern.