01 / KALENDER
Start- und Enddatum zählen mit.
Der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember umfasst 365 Tage beziehungsweise 366 Tage im Schaltjahr.
02 / WOCHENMODELL
Nur regelmäßige Arbeitstage zählen.
Bei einer klassischen Fünf-Tage-Woche werden Montag bis Freitag berücksichtigt. Teilzeit, Samstags- oder Sonntagsarbeit lassen sich durch die Auswahl exakt abbilden.
03 / FEIERTAGE
Feiertage werden nur einmal abgezogen.
Fällt ein Feiertag auf einen ohnehin freien Wochentag, verändert er das Ergebnis nicht. Örtlich begrenzte Feiertage benötigen eine zusätzliche Prüfung am Arbeitsort.
04 / ABWESENHEIT
Nur ausgefallene Arbeitstage eintragen.
Urlaub, Krankheit und sonstige freie Tage sind pauschale Abzüge. Trage keine Wochenend- oder Feiertage ein, an denen du ohnehin nicht gearbeitet hättest.